Nationalhymne Deutschlands

Den Text des Deutschland-Liedes verfasste August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 – 1874) am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland. Die Melodie komponierte Joseph Haydn (1732 – 1809) bereits im Januar 1797. Einst galt das ganze Lied als Nationalhymne. Nach dem 2. Weltkrieg nur die dritte Strophe. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. März 1990 (Aktenzeichen: BvR 1215/87) festgestellt, dass lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als staatliches Symbol geschützt ist, da bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen wird. In Orginalhandschrift unten das gesamte „Lied der Deutschen“ von 1841.

Nationalhymne Deutschland

Deutschlandlied