{"id":4698,"date":"2015-04-06T14:11:23","date_gmt":"2015-04-06T12:11:23","guid":{"rendered":"http:\/\/heimatverein.he-webpack.de\/?page_id=4698"},"modified":"2022-03-30T11:28:11","modified_gmt":"2022-03-30T09:28:11","slug":"satzung-des-heimatverein-borger","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/heimatverein.he-webpack.de\/?page_id=4698","title":{"rendered":"Satzung des Heimatverein B\u00f6rger e. V."},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz<br \/>\n1.\tDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHeimatverein B\u00f6rger\u201c<br \/>\n2.\tDer Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Osnabr\u00fcck mit der Registriernummer 120354 eingetragen.<br \/>\n3.\tEr f\u00fchrt den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c in der abgek\u00fcrzten Form \u201ee. V.\u201c<br \/>\n4.\tDer Verein hat seinen Sitz in 26904 B\u00f6rger, mit der Adresse des amtierenden Ersten Vorsitzenden.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck des Vereins<br \/>\nDer Verein sieht seine Aufgabe darin:<br \/>\n1.\tIn allen Schichten der Bev\u00f6lkerung Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die hier bodenst\u00e4ndige Volkskultur zu wecken, das Brauchtum zu hegen und sinnvoll zu entwickeln, die heimische Mundart zu pflegen und Kunst und Kultur zu f\u00f6rdern. Dieses soll durch Ausstellungen, Lesungen Vortr\u00e4ge, der Durchf\u00fchrung kultureller Veranstaltungen und die Unterst\u00fctzung von Kunst- und Kulturschaffender geschehen. Der Verein soll gegenst\u00e4ndliche, bildende und geistige Werke der Menschen und geschaffene Werte und Werke sch\u00fctzen und erhalten.<br \/>\n2.\tDie Geschichte des Ortes zu erforschen und in der Bev\u00f6lkerung zu vertiefen.<br \/>\n3.\tDas nat\u00fcrliche Landschaftsbild, die Pflanzen- und Tierwelt zu hegen, Naturdenkmale zu pflegen,<br \/>\n4.\tDie heimischen Baudenkm\u00e4ler zu erhalten und zu sch\u00fctzen und im Anschluss an die gegebenen \u00dcberlieferungen die heimische Dorf-, Bau- und Wohnkultur zu pflegen und fortzubilden und<br \/>\n5.\talle Bestrebungen, die der Pflege der Heimatliebe und des Heimatstolzes dienen zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<br \/>\n1.\tDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung\u201c.<br \/>\n2.\tDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Zweckgebundene Verwendung der Vereinsmittel<br \/>\n1.\tMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n2.\tEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>\n1.\tMitglied des Vereins kann jede juristische und nat\u00fcrliche Person werden. Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, ist der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zu Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen.<br \/>\n2.\tAuch Vereine, Firmen und Gruppen k\u00f6nnen die Mitgliedschaft erwerben.<br \/>\n3.\tDie Beitrittserkl\u00e4rung ist schriftlich vorzulegen.<br \/>\n4.\t\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br \/>\n5.\tIm Zweifelsfalle wird der Aufnahmeantrag der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt.<br \/>\n6.\tEin Aufnahmeanspruch besteht nicht.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>\n1.\tDie Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.<br \/>\n2.\tDer Austritt ist unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluss eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig.<br \/>\n3.\tDer Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erkl\u00e4ren. Zur Einhaltung der K\u00fcndigungsfrist (Absatz 2) ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserkl\u00e4rung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.<br \/>\n4.\tEin Mitglied kann vom Vorstand aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es nach zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder von Auslagen im R\u00fcckstand ist.<br \/>\n5.\tWenn ein Mitglied schuldhaft die Interessen des Vereins in grober Weise verletzt, kann es durch den Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss dem Mitglied Gelegenheit gegeben werden, m\u00fcndlich oder schriftlich Stellung zu nehmen.<br \/>\n6.\tDer Ausschluss eines Mitgliedes wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam.<br \/>\n7.\tDer Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei der Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand unverz\u00fcglich, eingeschrieben, bekannt gemacht werden.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Mitgliedsbeitrag<br \/>\n1.\tVon den Mitgliedern ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.<br \/>\n2.\tSeine H\u00f6he und F\u00e4lligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.<br \/>\n3.\tEine Aufnahmegeb\u00fchr wird nicht erhoben.<br \/>\n4.\tDer Vorstand kann in besonderen F\u00e4llen Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden (Ehrenmitglieder, Mitglieder ehrenhalber, oder aufgrund von besonderen Leistungen).<\/p>\n<p>\u00a7 8 Organe des Vereins<br \/>\nOrgane des Vereins sind:<br \/>\n1.\tDer Vorstand (\u00a7\u00a7 9 und 10 der Satzung).<br \/>\n2.\tDie Mitgliederversammlung (\u00a7\u00a7 11 bis 13 der Satzung).<\/p>\n<p>\u00a7 9 Vorstand<br \/>\n1.\tDer Vorstand (\u00a726BGB) besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassenf\u00fchrer.<br \/>\n2.\tJedes dieser Vorstandsmitglieder die im Vereinsregister einzutragen sind, kann den Heimatverein B\u00f6rger e. V. in Gemeinschaft mit einer weiteren Vorstandsmitglied, dieser Gruppe vertreten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.<br \/>\n3.\tDie Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur satzungsm\u00e4\u00dfigen Bestellung eines neugew\u00e4hlten Vorstandsmitgliedes und Eintragung ins Vereinsregister im Amt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<br \/>\n4.\tDas Amt eines Mitgliedes des Vorstandes endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein.<br \/>\n5.\tVerschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<br \/>\n6.\tDer Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig.<br \/>\nEr hat insbesondere folgend Aufgaben:<br \/>\na)\tVorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;<br \/>\nb)\tAusf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<br \/>\nc)\tVorbereitung des Haushaltsplans, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichtes.<br \/>\nd)\tBeschlussfassung \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern.<br \/>\nIn allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll der Vorstand eine Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeif\u00fchren. <\/p>\n<p>\u00a7 10 Beschr\u00e4nkung der Vertretungsmacht des Vorstandes<br \/>\nDie Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschr\u00e4nkt (\u00a726 Abs. 2 Satz 2 BGB) dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verf\u00fcgungen \u00fcber Grundst\u00fccke (und grundst\u00fcckseigene Rechte) sowie au\u00dferdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000 \u20acuro (zehntausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Beisitzer im Vorstand, Ehrenmitglieder und Bildung von Arbeitskreisen<br \/>\nF\u00fcr bestimmt \u00fcberschaubare Arbeitsbereiche und zur Entlastung des Vorstandes k\u00f6nnen Beisitzer im Vorstand ernannt und Arbeitskreise gebildet werden. Die Mitglieder eines Arbeitskreises w\u00e4hlen aus ihren Reihen einen Arbeitskreisleiter. Dieser muss von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden. Die Beisitzer im Vorstand werden durch Wahl in der Mitgliederversammlung bestimmt. Die Beisitzer im Vorstand und die Arbeitskreisleiter geh\u00f6ren dem erweiterten Vorstand an. Sie werden zu den Vorstandssitzungen eingeladen und haben beratende Funktion. Aus den Reihen der Mitglieder werden zwei Kassenpr\u00fcfer bestimmt, die die Ein- und Ausgabenrechnung \u00fcberpr\u00fcfen. Sie d\u00fcrfen nicht dem Vorstand des Vereins angeh\u00f6ren. Sie werden auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Ferner k\u00f6nnen Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende per Mitgliederbeschluss bestimmt werden. Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende und Kassenpr\u00fcfer geh\u00f6ren nicht dem Vorstand an und haben nur beratende Funktion.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Berufung der Mitgliederversammlung<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen:<br \/>\n1.\tWenn es das Interesse des Vereins erfordert,<br \/>\n2.\tjedoch mindestens j\u00e4hrlich einmal,<br \/>\n3.\tbei Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes binnen 3 Monaten.<br \/>\n4.\tIn jedem Jahr hat der Vorstand der nach Abs. 2 dieses Statuts zu berufenden Versammlung einen Jahresbericht und eine Jahresabrechnung vorzulegen, und die Versammlung hat \u00fcber die Entlastung des Vorstandes Beschluss zu fassen.<br \/>\n5.\tEine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 50% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und oder Gr\u00fcnde beantragen.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Form der Berufung<br \/>\n1.\tDie Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche zu berufen. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung per Brief oder Wurfsendung an alle Mitglieder. Zus\u00e4tzlich kann orts\u00fcblich eine Einladung im w\u00f6chentlichen Mitteilungsblatt der Kirchengemeinde St. Jodocus (Barbarabote) und auf der Homepage des Heimatvereines oder der Tageszeitung erfolgen.<br \/>\n2.\tDie Berufung der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (= die Tagesordnung) bezeichnen.<br \/>\n3.\tDie auf der Mitgliederversammlung zu behandelnden Antr\u00e4ge m\u00fcssen mindestens 2 Wochen vor Versammlungsbeginn dem Vorstand schriftlich vorliegen.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Beschlussf\u00e4higkeit<br \/>\n1.\tBeschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<br \/>\n2.\tZur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins (\u00a7 41 BGB) ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich.<br \/>\n3.\tIst eine Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins nicht in einer einberufenen Mitgliederversammlung nach Absatz 2 m\u00f6glich, so ist vor Ablauf von vier Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen.<br \/>\n4.\tDie Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussf\u00e4higkeit (Abs. 5) zu enthalten.<br \/>\n5.\tDie neue Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>\u00a7 15 Beschlussfassung<br \/>\n1.\tEs wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens f\u00fcnf der Anwesenden ist schriftlich oder geheim abzustimmen.<br \/>\n2.\tBei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<br \/>\n3.\tZu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt ist eine Mehrheit von 4\/5 der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br \/>\n4.\tZur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins (\u00a741 BGB) ist die Mehrheit von 4\/5 der erschienenen Mitglieder erforderlich.<br \/>\n5.\tBei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer die meisten g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat.<\/p>\n<p>\u00a7 16 Beurkundung der Versammlungsbeschl\u00fcsse<br \/>\n1.\tDie in der Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse sind in einem Ergebnisprotokoll aufzunehmen.<br \/>\n2.\tDas Protokoll ist von dem Vorsitzenden und von dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<br \/>\n3.\tJedes Vereinsmitglied ist berechtigt, das Protokoll einzusehen.<\/p>\n<p>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereins, Verm\u00f6gen des Vereins<br \/>\n1.\tDer Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung (\u00a714 Abs. 2 u. 3 der Satzung) aufgel\u00f6st werden.<br \/>\n2.\tDie Liquidation erfolgt durch den Verstand (\u00a7 9 der Satzung).<br \/>\n3.\tDie \u00dcbersch\u00fcsse der Vereinskasse sowie die sonst vorhandenen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde sind Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hieran nicht zu. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall oder \u00c4nderung seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde B\u00f6rger, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der vorstehenden Satzung zu verwenden hat. Im Falle des Wegfalls oder der \u00c4nderung der bisherigen Zweckbestimmung des Vereins d\u00fcrfen Beschl\u00fcsse \u00fcber eine k\u00fcnftige Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens erst ausgef\u00fchrt werden, wenn das Finanzamt dazu schriftlich seine Einwilligung erteilt hat.<\/p>\n<p>B\u00f6rger, 24.03.2019<\/p>\n<p>Siegel HV<\/p>\n<p>Erster Vorsitzender<br \/>\ngez. Herman Schmitz\t<\/p>\n<p>Schriftf\u00fchrer<br \/>\ngez. Hermann Ubbenjans<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHeimatverein B\u00f6rger\u201c 2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Osnabr\u00fcck mit der Registriernummer 120354 eingetragen. 3. Er f\u00fchrt den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c in der abgek\u00fcrzten Form \u201ee. V.\u201c 4. 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